Unsere Zertifikate und Zulassungen
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Das Behandlungsspektrum der Fachklinik für Orthopädie & Schmerztherapie umfasst alle klinisch-stationären sowie ambulanten Maßnahmen in den Fachbereichen Orthopädie und Schmerztherapie, die im Rahmen einer stationären Weiterbehandlung oder einer Anschlussheilbehandlung zu erbringen sind.
Anerkennung durch gesetzliche Sozialversicherungsträger:
- Krankenhauszulassung nach § 39 SGB V
- Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und Zuweisungen nach § 40 SGB V
- DRV Deutsche Rentenversicherung · Leistungsvertrag nach § 38 SGB IX (vertragliche Regelungen über die Ausführungen von Leistungen (mdeizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation) für die Rehabilitationsträger · federführend ist die DRV Braunschweig/Hannover)
- Ambulante Rehabilitation
- IRENA-Programm
- MTT-Programm
- BGSW-Verfahren der Unfallversicherung
- Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie
- Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) der Unfallversicherungsträger
- Unsere Klinik ist als "beihilfefähig" nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes anerkannt
- Unsere Klinik ist qualifiziert, MBOR-Maßnahmen (medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation) durchzuführen.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne
Per Telefon
Wir sind für Sie erreichbar! Jemand aus unserem Büroteam wartet schon darauf, Ihr Anliegen schnell und unverbindlich zu klären und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach schriftlich. In der Regel erhalten Sie schon innerhalb von 24 Stunden eine Antwort!
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